VibaTrip
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Vertrauen & Sicherheit

Ihre Reise ist doppelt abgesichert.

VibaTrip ist Reisevermittler. Pauschalreisen sind durch den Sicherungsschein des jeweiligen Veranstalters geschützt. Stellen Sie sich Ihre Reise bei uns selbst aus mehreren Bausteinen zusammen, greift zusätzlich unsere eigene Kundengeldabsicherung der R+V Versicherung.

Sicherungsschein der R+V Versicherung

Für verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB.

Versicherungsschein Nr. 407 90 101125424
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Unsere Rolle als Reisevermittler

Damit Sie genau wissen, woran Sie sind: VibaTrip vermittelt Reisen renommierter Veranstalter sowie Einzelleistungen wie Flüge, Hotels, Transfers oder Mietwagen. Wir sind selbst kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes – mit einer wichtigen Ausnahme.

Wann werden wir zum „Vermittler verbundener Reiseleistungen"?

Sobald Sie bei VibaTrip innerhalb von 24 Stunden mehrere einzelne Reisebausteine buchen – z. B. Flug + Hotel oder Hotel + Mietwagen + Transfer –, gilt diese Zusammenstellung rechtlich als verbundene Reiseleistung nach § 651w BGB. In diesem Fall sind wir verpflichtet, Ihre Kundengelder gegen unsere Insolvenz abzusichern – und genau dafür haben wir einen Sicherungsschein bei der R+V Allgemeinen Versicherung AG.

Zwei Arten von Schutz

Je nachdem, was Sie buchen, schützt Sie ein anderer Sicherungsschein. Beide Wege sind gesetzlich abgesichert – Sie als Kunde sind in jedem Fall geschützt.

Pauschalreise

Sie buchen eine Pauschalreise eines Veranstalters

Beispiel: Eine Türkei-Pauschalreise von TUI, FTI, DERTOUR oder einem anderen Veranstalter.

In diesem Fall ist der Veranstalter für die Kundengeldabsicherung verantwortlich (§ 651r BGB). Sie erhalten dessen Sicherungsschein mit der Buchungsbestätigung.

Abgesichert durch den jeweiligen Reiseveranstalter
Verbundene Reiseleistung

Sie stellen sich Ihre Reise bei uns selbst zusammen

Beispiel: Sie buchen bei uns innerhalb von 24 Stunden einen Flug, ein Hotel und einen Transfer.

Diese Kombination gilt als verbundene Reiseleistung nach § 651w BGB. Hier greift unser eigener Sicherungsschein der R+V Allgemeinen Versicherung AG.

Abgesichert durch VibaTrip / R+V

Was unsere Absicherung für Sie leistet

Konkret schützt Sie unser R+V-Sicherungsschein bei verbundenen Reiseleistungen vor diesen Risiken:

01

Anzahlung geschützt

Sollte VibaTrip vor Reiseantritt zahlungsunfähig werden, erhalten Sie Ihre an uns geleisteten Zahlungen zurück.

02

Rückreise gesichert

Tritt der Versicherungsfall während Ihrer Reise ein und die Beförderung war Teil des Vertrags, sind notwendige Rückreisekosten abgedeckt.

03

Direkter Anspruch

Im Schadensfall wenden Sie sich direkt an die R+V – mit der Versicherungsscheinnummer aus Ihren Buchungsunterlagen.

Die wichtigsten Daten

Transparenz schafft Vertrauen. Alle relevanten Informationen zu unserem Sicherungsschein für verbundene Reiseleistungen.

Versicherer
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Versicherungsschein-Nr.
407 90 101125424
Art der Absicherung
Kautionsversicherung für Reiseanbieter
(Kundengeldabsicherung)
Geltungsbereich
Verbundene Reiseleistungen nach § 651w BGB,
die von VibaTrip vermittelt werden
Rechtliche Grundlage
§ 651w BGB – Insolvenzsicherung bei verbundenen Reiseleistungen
Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Geltendes Recht
Deutsches Recht

Im unwahrscheinlichen Schadensfall

Bei einer Pauschalreise wenden Sie sich an den Sicherungsgeber des Veranstalters (auf dessen Sicherungsschein angegeben). Bei einer über VibaTrip zusammengestellten verbundenen Reiseleistung kontaktieren Sie bitte direkt die R+V.

Direkter Kontakt zur R+V

Versicherer

R+V Allgemeine Versicherung AG

Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Unsere Vertragsdaten

Versicherungsschein-Nr.:
407 90 101125424

Mehr Infos auf ruv.de →

Häufige Fragen

Antworten auf das, was unsere Kunden am häufigsten wissen möchten.

Ist VibaTrip ein Reiseveranstalter?

Nein. VibaTrip – als Marke der My Holiday Reisecenter GbR – ist Reisevermittler. Wir vermitteln Pauschalreisen anerkannter Veranstalter sowie Einzelleistungen wie Flüge, Hotels, Transfers und Mietwagen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner für die Reiseleistung; wir treten als Vermittler auf.

Wann greift welcher Sicherungsschein?

Bei einer Pauschalreise erhalten Sie den Sicherungsschein des jeweiligen Veranstalters – dieser ist für die Insolvenzsicherung verantwortlich (§ 651r BGB). Bei einer verbundenen Reiseleistung – also wenn Sie bei uns innerhalb von 24 Stunden mehrere Bausteine kombinieren – greift unser eigener Sicherungsschein der R+V (§ 651w BGB).

Was ist eine „verbundene Reiseleistung"?

Eine verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn ein Vermittler dem Kunden die getrennte Auswahl und Bezahlung mindestens zweier verschiedener Reiseleistungen für dieselbe Reise ermöglicht – etwa Flug + Hotel oder Hotel + Mietwagen + Transfer – und diese Buchungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Diese Konstellation wird in § 651w BGB geregelt und unterliegt einer eigenen Absicherungspflicht für den Vermittler.

Was kostet mich der Insolvenzschutz?

Nichts zusätzlich. Bei Pauschalreisen ist der Sicherungsschein im Reisepreis des Veranstalters enthalten. Auch unsere R+V-Absicherung für verbundene Reiseleistungen verursacht Ihnen keine Mehrkosten – wir zahlen die Prämie an die R+V.

Was ist nicht abgesichert?

Die Kundengeldabsicherung greift ausschließlich bei Zahlungsunfähigkeit. Für andere Risiken wie Krankheit, Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Gepäckverlust empfehlen wir den Abschluss einer separaten Reiseversicherung – diese finden Sie in unserem Versicherungsbereich.

Wie erhalte ich den Sicherungsschein für meine Buchung?

Mit jeder Buchungsbestätigung erhalten Sie automatisch den relevanten Sicherungsschein per E-Mail – bei Pauschalreisen den des Veranstalters, bei verbundenen Reiseleistungen unseren R+V-Sicherungsschein. Unseren allgemeinen Sicherungsschein können Sie zudem oben auf dieser Seite jederzeit als PDF herunterladen.

Gilt das auch für reine Einzelbuchungen wie nur einen Mietwagen?

Buchen Sie bei uns ausschließlich eine einzelne Reiseleistung – etwa nur einen Mietwagen oder nur einen Transfer – handelt es sich um eine reine Vermittlung. Vertragspartner ist in diesem Fall der jeweilige Leistungserbringer (Mietwagenfirma, Transferanbieter etc.). Die Insolvenzschutzpflicht entsteht erst, wenn weitere Leistungen innerhalb von 24 Stunden hinzukommen und so eine verbundene Reiseleistung entsteht.

Wie erkenne ich generell seriöse Reiseanbieter?

Achten Sie auf einen gültigen Sicherungsschein eines bekannten Versicherers, ein vollständiges Impressum, transparente AGB sowie sichere Zahlungsmethoden. VibaTrip – als Marke der My Holiday Reisecenter GbR mit Sitz in Giengen an der Brenz – erfüllt all diese Kriterien seit 2005.

Insolvenzschutz ≠ Reiserücktrittsversicherung

Die hier beschriebene Kundengeldabsicherung schützt Sie ausschließlich vor Insolvenz. Wenn Sie sich zusätzlich gegen Krankheit, Unfall oder berufliche Verhinderung absichern möchten, bieten wir Reiseversicherungen unseres Partners TravelSecure an. → Zu den Reiseversicherungen

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